MiniPV – Balkonkraftwerk

Steigende Engeriepreise bringen selst das ruhigste Gemüt früher oder später in Wallung. Da macht man sich so seine Gedanken, wie man denn den eigenen Stromverbrauch reduzieren und optimieren kann. Der Austausch von Leuchtmitteln oder das abschalten von stromhungrigen Standbyverbrauchern ist da schon mal der richtige Ansatz. Aber da geht noch mehr.

In den letzten Jahren war dann immer häufiger die Möglichkeit von sogenannten Baklonkraftwerken, auch GuerillaPV oder MiniPV Anlagen genannt, zu lesen. Aber was ist das genau und welche Abhängigkeiten sind dabei zu berücksichtigen? Dieses gestaltet sich vor allem dadurch mitunter schwierig, da hier unterschiedlichste Meinungen und Aussagen kursieren. In diesem Artikel möchte ich daher die Gelegenheit nutzen und versuchen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu geben. Da ich mich aktuell selbst mit den Möglichkeiten eines Balkonkraftwerkes ausseinandersetze und dieses recht gut in den Kontext meines Blogs zu passen scheint, bietet sich dieses an.

MiniPV Anlagen sollen in erster Linie dazu dienen, den anfallenden Stromverbrauch von Standbygeräten zu minimieren bzw. diesen aufzufangen/zu bedienen. Die Die Anlagen sind grundsätzlich nicht dafür ausgelegt, eine Einspeisevergütung zu erhalten oder aber einen Akkuspeicher zu laden. Auch wenn dieses technisch durchaus möglich wäre, ist es doch eher unwirtschaftlich. Eine MiniPV sollte daher immer so dimensioniert sein, dass diese eben genau den Grundbedarf abdeckt.

Einspeisesteckdose, Schukostecker und Sicherheit?

Beginnt man mit der Informationseinholung zu MiniPV Anlagen wird man früher oder später (in der Regel aber früher) über die Notwendigkeit einer zwingend erforderlichen Einspeisesteckdose stolpern.
Grundsätzlich sollte man diesbezüglich folgendes festhalten: In Deutschland gibt es in Summe 3 Vereinigungen, welche berücksichtigt werden müssen. Dieses ist die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) und die TAB (technische Anschlussbestimmungen des Netzbetreibers) sowie die VDE Richtlinien. Dier Deutsche Gesellschaft für Solarenergie (DGS) hat in mehreren Gutachten nachgewiesen, dass der Anschluss über eine klassische Schutzkontaktsteckdose rechtlich wie auch sicherheitstechnisch absolut unbedenklich ist.

Eine Anpassung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 sieht vor, dass der Anschluss einer MiniPV in den eigenen Stromkreis durch Laien möglich ist.

Gesetzte, welche dem Betrieb von “steckbaren” Solaranlagen entgegenstehen gibt es nicht, insofern diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dieses wurde unter anderem durch das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) bestätigt.

Mit der bereits angesprochenen Änderung der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 entspricht der Anschluss durch einen Laien in den Endstromkreis somit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, kann man die Anlage entsprechend über eine gesonderte Zuleitung zum Sicherungskasten anbinden und diese zudem über einen gesonderten Automaten absichern und diesen zudem auf 10A senken (in der Regel werden 16A Automaten verbaut). Zwingend erforderlich ist dieses jedoch nicht – geschweige denn vorgeschrieben.

Die Phasenfrage

Bekannterweise kommt in deutschen Haushalten ein 3-Phasensystem zum Einsatz. Häufig stellt sich die Frage, ob beim Anschluss der MiniPV die jeweilige Phase zu berücksichtigen ist, um eben genau auf der Phase den Solarstrom einzuspeisen, auf welcher der höchste Verbrauch stattfindet. Dieses ist nicht zu berücksichtigen. Haushaltszähler arbeiten saldierend, billanzierend. Dies bedeuten, dass die im Hausnetz auftretenden Spannungen über den Zähler “verrechnet werden”. Ein Beispiel: Auf Pahse 1 werden 100 Watt auf Phase 2 150 Watt abgenommen. Auf Phase 3 werden durch die Solaranlage 120 Watt “eingespeist”. In Summe werden somit am Zähler selbst “nur” noch 130 Watt gezählt.Nicht umsonst werden die MiniPV Anlagen auch als “Zählerbremse” bezeichnet.

Eine Frage des Zählers

Setzt man noch einen sogenannten Ferrariszähler in seinem Haus ein, so wäre es theoretisch möglich, dass dieser sich, wenn die Anlage überdimensioniert ist, tatsächlich rückwärts dreht. Da man in diesem Fall das öffentliche Netz als Speicher nutzen würde, ist dieses verboten. Vor der Inbetriebnahme sollte man somit den alten, schwarzen Zähler gegen ein modernes, idealerweise digitales, Zählergerät mit Rücklaufsperre austauschen lassen.

Rechtliches

Eingangs sollte erwähnt werden, dass es sich bei den häufig in diesem Zusammenhang genannten VDEs lediglich um Empfehlungen bzw. Richtlinien handelt.
Der Betrieb einer MiniPV Anlage ist nicht verboten noch verstösst dieses somit gegen geltendes Recht. Die VDE Richtlinien sind in den letzten Montaten und Jahren dahingehend überarbeitet und agepasst worden.
Vor der Inbetriebnahme einer MiniPV Anlage sollte eine “Anzeige” beim jeweiligen Netzbetreiber erfolgen. Unter Zuhilfenahme der entsprechenden Wechselrichterkonformitätserklärung stellt dieses auch kein Problem dar. Hiermit wird sichergestellt, dass durch die Anlage keine Störungen am “öffentlichen” Netz auftreten. Sollte eine Anmeldung nach VDE AR-N-4105 vom Netzbetreiber gefordert werden sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei lediglich um eine vorgeschlagene Empfehlung des Netzbetreibers handelt. Eine Norm oder ein Gesetzt fordert dieses nicht.
Nutzt man zur Anmeldung die in der Regel direkt vom Netzbetreiber bereitgestellten Formulare, ist man seiner Anzeigepflicht nachgekommen.
Abschließend sei erwähnt, dass die Möglichkeit besteht, Module bis zu einer maximalen Leistung von 600 Watt (in Summe) in Betrieb zu nehmen.
Der Netzbetreiber hat zudem keine Möglichkeit den Betrieb einer solchen Anlage zu unterbinden, insofern keine schädlichen Netzrückwirkungen nachweisbar sind. Erfüllt der Wechselrichter die Normen VDE AR-N-4105 und VDE AR-N 4100 ist dieses ausgeschlossen.

Autarkie

Einen autarken Betrieb des Eigenheimes über ein kleines Solarkraftwerk ist nicht möglich. Für den Betrieb und die bereits Eingangs erwähnte Einhaltung an entsprechende VDE Empfehlungen unterbinden dieses. Der Wechselrichter benötigt für den korrekten Betrieb zum einen das Vorhandensein der Wechselstromfrequenz und zum anderen einen sogenannten Erd- oder Schleifwiderstand. Ein Inselbetrieb mit den klassischen MiniPV Anlagen ist nicht vorgesehen.Fällt die benötigte Netzspannung (50Hz) aus, so schaltet der Wechselrichter binnen weniger Millisekunden ab. Man spricht dabei von einer selbstwirkenden Freischaltstelle.

Einspeisung / Marktstammdatenregister

Bei der Planung einer MiniPV sollte man diese so dimensionieren, dass eine Einspeisung nicht erfolgt. Grundsätzlich sollte die Anlage “lediglich” den Grundbedarf im eigenen Haus decken (Standbybetrieb etc.).
Eine Eintragung im Marktstammdatenregister ist dann gem. MaStRV § 5 Abs. 2 Nr. 1b nicht erforderlich.

Kosten und Ertrag

Hier scheiden sich natürlich die Geister. MiniPV Anlagen sind bereits für rund 400€ im Netz der Netze bestellbar. Meistens kommen diese dann aber aus dem fernen Osten und werden mit Schwerölschiffen transportiert. Das macht die Grundidee jedoch meines Erachtens zu nichte.


Zudem unterscheiden sich die Gewährleistungen und Garantien stark zu national produzierten Geräten. Ich persönlich bin der Meinung, dass man hier schon den ein oder anderen Euro mehr investieren sollte, um den ökoligischen Fussabdruck so so gering wie möglich zu halten.
Reich wird man sicherlich nicht. Wenn die Anlage ideal ausgerichtet ist (südlich) kann man jährlich mit einer Einsparung von rund 80€ kalkulieren. Wann sich der Ganze Spass dann amortisiert hat, kann man sich ausrechnen.