Solarmodul

VDE Positionspapier zu Balkonkraftwerken

Die VDE hat bereits im Januar 2023 ein Positionspapier veröffentlicht, welches tatsächlich Vereinfachungen und Verbesserungen im Bereich der Balkonkraftwerke bedeuten könnte.


Allerdings muss man bedenken, dass die VDE hier lediglich Empfehlungen ausspricht. Ob, wie und wann die Anpassungen in Gesetzte und Verordnungen Einzug halten obliegt dem Gesetzgeber.
Wie man es ja grundsätzlich bei der Umsetzung der Energiewende beobachten kann, ist das in unserem Lande ja leider nicht ganz so einfach.


Von der Digitalisierung wollen wir hier erst gar nicht anfangen 🙂

Aber was genau steht nun in diesem Konzeptpapier?

Einführung einer Bagatellgrenze von 800W


Was auf europäischer Ebene (RFG) schon längst Standard ist, soll nun im Rahmen einer Vereinheitlichung, die Bagatellgrenze von 600W auf 800W angehoben werden.

Zähler – egal!


Der Einsatz von “alten” Ferrariszählern im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken ist bis dato untersagt, da diese, wenn der Eigenverbrauch nicht hoch genug ist, rückwärtsdrehen.
Ganz hoch offiziell und legal kann das öffentliche Netz dann als Speicher genutzt werden. 😉


Wichtig hierbei zu wissen ist, dass der Austausch eines Zählers in der Verantwortung des Netzbetreibers liegt. Bis heut erreicht es daher ebenso aus, den Austausch des alten Zählers gegen einen
modernen elektronischen Zähler mit Rücklaufsperre beim EVU (Energieversorgungsunternehmen) anzuzeigen. Darauf warten, bevor man das KBW in Betrieb nimmt, muss man jedoch nicht.

Vereinfachte Anmeldung


Aktuell ist eine Anmeldung beim EVU sowie der der Bundesnetzagentur/Marktstammdatenregister vorgeschrieben. Dieses soll vereinfacht werden.
Nach Vorschlag der VDE soll es ausreichen, eine Anmeldung bzw. Veränderung an der Voltaikinstalation lediglich bei der Bundesnetzagentur/Marktstammdatenregister. So das Positionspapier.

Duldung des Schukosteckers


Das leidigste Thema überhaupt.

Nach wie vor bevorzugt die VDE die Installation einer Einspeisesteckdose durch einen Fachbetrieb. Allerdings spricht sich die VDE auch dafür aus, den normalen Schukostecker bis zu einer Einspeiseleistung von 800W zu dulden.

Sicherheitsvorgaben durch den Hersteller


Risiken bei der Verwendung von Minisolaranlagen, sollen nach Wunsch des VDE durch die Hersteller der Anlagen im Detail aufgezeigt werden. Dieses beinhaltet auch eine sichere Montage. Darüber hinaus sollen die Hersteller
dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Die Hersteller sollen die Möglichkeit bekommen, sich hier entsprechend zertifizieren zu lassen.

Wie bereits eingangs erwähnt, ist es nahezu unmöglich vorherzusagen, wann und ob diese Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden. Erfahrungsgemäß wird dieses noch einiges an Zeit in Anspruch nehmen (der deutsche Amtsschimmel).

Das zeigt aber auch ganz deutlich, dass selbst die VDE sich Gedanken gemacht hat und die Energiewende im positiven unterstützt. Fast “ganz” unbürokratisch.

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